Die vom Script genutzte Login-Seite der Bank ist nicht mehr nutzbar, weswegen ich ein kleines Update erzeugen musste. Vielen Dank an Andreas für den Hinweis.
Vielen Dank Stefan, für den Hinweis und Änderungsvorschlag. Der Betrag wird von der DKB inzwischen tatsächlich anders formatiert. Ich habe Deine Anpassungen übernommen und die Scripte aktualisiert. Alle Nutzer des Scriptes sollten dieses Update installieren.
Ich habe das Paypal-Script aktualisiert. Einige User hatten Probleme mit Umsätzen, die ein “ß” im Verwendungszweck enthalten. Dieses wird von Hibiscus automatisch in “ss” umgewandelt und damit ist der Verwendungszweck unter Umständen zu gross, um gespeichert werden zu können.
Dafür war zwar schon eine Lösung im Script, die hat aber irgendwie nicht funktioniert.
Die jetzige Version wurde zumindest von einem betroffenen User erfolgreich getestet.
ROTFL!!! Danke Andy, für das passende Shirt zu meinen letzten Blog-Beiträgen! Ich verspreche es immer dann anzuziehen, wenn ich die Überweisung für meine PC-Gebühr absende.
Auf mein Schreiben, dass ich die nun anfallenden “PC-Gebühren” nur unter Vorbehalt zahle, habe ich Antwort von der Gebühreneinzugszentrale erhalten:
Sie schreiben uns, dass Rundfunkgebühren für Computer Ihrer Auffassung nach nicht zulässig sind.
Gerne erläutern wir Ihnen die rechtlichen Voraussetzungen.
Da Radio- und Fernsehempfang mit internetfähigen Computern, PDAs, Mobiltelefonen mit UMTS- oder Internetanbindung möglich ist, sind sie Rundfunkgeräte.
Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag fallen für diese neuartigen Rundfunkgeräte Gebühren an. Die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für neuartige Rundfunkgeräte hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 27.10.2010 (BVerwG 6 C 12.09, BVerwG 6 C 21.09) bestätigt.
Aus diesem Grund können wir einen Zahlungsvorbehalt nicht anerkennen und werden weiterhin die Rundfunkgebühren zu den Fälligkeitsterminen in Rechnung stellen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für die Antwort und das im Schreiben auch “Zahlungsvorbehalt” wörtlich erwähnt wird. Denn:
Es spielt keine Rolle, ob die GEZ Ihre Vorbehaltserklärung anerkennt oder nicht. Bei Ihrer Vorbehaltserklärung handelt es sich um ein Formerfordernis des Zivilrechts, das Sie einfach einhalten müssen, um später Ihr Geld zurückerhalten zu können. Die GEZ hat hier nichts anzuerkennen und muss es auch nicht. Sehen Sie das Antwortschreiben positiv: Sie erhalten von der GEZ eine Empfangsbestätigung! (akademie.de)
In dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wurde übrigens nur festgestellt, dass internetfähige Computer Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags sind. Das ist zwar schade, aber nicht der eigentliche Grund warum ich mich aufrege. Ich zahle für den Haushalt, in dem sich mein Arbeitszimmer befindet, bereits den vollen Gebührensatz und sehe es nicht ein nochmals für den PC im selben Haushalt zu bezahlen.
ich hab hier noch einen “Schwarzseher” erwischt:
Gebührenbescheid bitte an “Lucie vom Burgenlandkreis” an die im Impressum hinterlegte Anschrift. Ab und an klettert sie auch mal über die Tastatur eines neuartigen Rundfunkempfangsgerätes.
Heute kam die Antwort auf mein Schreiben an die GEZ:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Beantwortung unserer Anfrage.
Sie beziehen sich auf das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof.
Gerne geben wir Ihnen dazu folgende Information:
Rundfunkrecht ist Landesrecht. Daher bezieht sich dieses Urteil ausschließlich auf das Bundesland Hessen. Darüber hinaus ist das Urteil nicht rechtskräftig, da die zuständige Landesrundfunkanstalt Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegt.
Bitte berücksichtigen Sie auch, dass ein Urteil immer einen Einzelfall regelt und nur zwischen den Parteien (Kläger/Beklagte) Bindung entfaltet.
Wir haben für Sie das neuartige Rundfunkgerät zum 01.12.2010 unter der Teilnehmernummer XXX XXX XXX angemeldet.
[...]
Natürlich hat der Absender grundsätzlich recht. Und auch wenn der Streitwert sicherlich sehr niedrig ist, hab ich irgendwie keine Lust auf Krawall und werde brav unter Vorbehalt zahlen. Und dann hoffe ich natürlich, dass diese tolle Behörde ein ordentliches Grundsatzurteil verpasst bekommt. Das deren Anwälte nun durch meine Gebühren nochmal Geld in die Kriegs- oder zumindest Portokasse bekommen wurmt mich allerdings sehr.
Andreas hat ein Jameica-Script geschrieben, womit die Kunden der Bank of Scotland Ihre Umsätze per Screen Scraping in Hibiscus abrufen können. Er sucht Tester für die erste Beta-Version.
Die Gebühreneinzugszentrale möchte gern Auskunft über die Rundfunkgeräte meines häuslichen Arbeitszimmers haben. Natürlich kann man das beigefügte Antwortformular für einen Widerspruch nicht nutzen. Ich habe es nun mit einem netten Brief versucht, darin Auskunft über den internetfähigen Arbeitsrechner erteilt und auf das letzte mir bekannte Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs verwiesen. Nun hoffe ich, dass der Sachbearbeiter in guter Weihnachtsstimmung ist.

Geboren 1979 in Leipzig, freiberuflicher Webworker und ständig auf der Suche nach einem neuen Spielzeug mit USB-Anschluß.